Geschäftsbedingungen
- 1. Allgemeine Bestimmungen
- 2. Erlangung des Status eines Vertragspartners
- 3. Kooperationsvereinbarung
- 4. Grundsätze der Zusammenarbeit
- 5. Vergütung der Vertragspartner
- 6. Berechtigungen von AUTODNA
- 7. Personenbezogene Daten
- 8. Beendigung der Zusammenarbeit
- 9. Haftung
- 10. Schlussbestimmungen
§ 1
Allgemeine Bestimmungen
1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden als "Geschäftsbedingungen" bezeichnet) legen die Bedingungen für die Beantragung des Status eines Vertragspartners und die Regeln der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen fest, die ihre Bereitschaft zur Kooperation mit der AUTODNA Sp. z o.o. mit Sitz in Łódź (94-104), in der Obywatelska Straße 128/152 melden, die vom Amtsgericht für Łódź - Śródmieście in Łódź, XX. Abteilung des Staatlichen Gerichtsregisters, in das Unternehmerregister des Staatlichen Gerichtsregisters unter KRS-Nummer: 0000349742 eingetragen ist, Steueridentifizierungsnummer: 5492391545, REGON: 121164104, mit einem Grundkapital von PLN 50.000 (im Folgenden als "AUTODNA" bezeichnet) und in Bezug auf Dienstleistungen, die von AUTODNA elektronisch über die Website unter www.autodna.de erbracht werden (im Folgenden als "autoDNA- Website" bezeichnet).
2. Ziel des Kooperationsprogramms zwischen AUTODNA und Unternehmen, die den Status von Vertragspartnern erhalten, ist es, die autoDNA-Website zu bewerben und den Verkauf der von AUTODNA über die autoDNA-Website angebotenen Dienstleistungen zu steigern.
3. Die Teilnahme am Kooperationsprogramm ist kostenlos und freiwillig.
4. Diese Geschäftsbedingungen und alle darin enthaltenen Bestimmungen richten sich ausschließlich an Vertragspartner, die keine Verbraucher sind, und sind daher für diese verbindlich. Die Geschäftsbedingungen richten sich nicht an Verbraucher.
§ 2
Erlangung des Status eines Vertragspartners
1. Der Status eines Vertragspartners kann von folgenden Personen beantragt werden:
a) jede juristische Person oder Organisationseinheit mit eigener Rechtspersönlichkeit,
b) jede natürliche Person, die ein Unternehmen betreibt (und in diesem Fall nicht den Status eines Verbrauchers hat)
2. Zum Vertragspartner kann eine in Absatz 1 dieses Absatzes genannte Person werden, die
a) im Zusammenhang mit ihrem Unternehmen über ihre eigene Webseite verfügt oder einen Blog führt,
b) sich korrekt auf der Webseite des www.afilio.autodna.de registriert hat, indem sie das auf dieser Webseite verfügbare Anmeldungsformular ausgefüllt und damit ein Vertragspartnerkonto (im Folgenden " Vertragspartnerkonto") eingerichtet hat,
c) wahrheitsgemäße und vollständige Angaben, einschließlich personenbezogener Daten, gemacht hat,
d) die Bedingungen für die Zusammenarbeit mit AUTODNA akzeptiert hat,
e) in die Verarbeitung ihrer in Punkt c) dieses Absatzes genannten personenbezogenen Daten durch AUTODNA eingewilligt hat,
f) auf Verlangen von AUTODNA innerhalb der von AUTODNA gesetzten Frist zusätzliche Daten, Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.
3. Die Einhaltung der in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen durch die Person, die den Status eines Vertragspartners beantragt, garantiert nicht den Status eines Vertragspartners und berechtigt die in den Absätzen 1 und 2 dieses Absatzes genannte Person nicht dazu, von der AUTODNA die Gewährung des Status eines Vertragspartners oder die Zusammenarbeit mit ihr zu verlangen.
4. AUTODNA entscheidet nach Prüfung des von der Person, die den Status eines Vertragspartners beantragt, ausgefüllten Formulars oder zusätzlicher Daten, Informationen oder Dokumente, die von ihr zur Verfügung gestellt werden, über die Gewährung oder Ablehnung des Status eines Vertragspartners.
5. AUTODNA hat das Recht, die Gewährung des Status eines Vertragspartners nach eigenem Ermessen zu verweigern, ohne dass die getroffene Entscheidung begründet werden muss.
6. AUTODNA benachrichtigt die Person, die den Status eines Vertragspartners beantragt, über die Gewährung des Status eines Vertragspartners, indem sie eine E-Mail an die E-Mail-Adresse dieser Person sendet oder telefonisch an die von dieser Person angegebene Telefonnummer.
7. Nach der Gewährung des Status eines Vertragspartners erhält der Vertragspartner Zugang zu den Funktionen des Vertragspartnerskontos, die es ihm ermöglichen, Inhalte herunterzuladen, die in Verbindung mit und zum Zweck seiner Zusammenarbeit mit AUTODNA auf seiner Webseite oder seinem Blog veröffentlicht werden können. Von diesem Zeitpunkt an kann der Vertragspartner die Zusammenarbeit mit AUTODNA aufnehmen.
8. Jede Person, die den Status eines Vertragspartners beantragt, bzw. jeder Vertragspartner darf nur über ein Vertragspartnerkonto verfügen.
§ 3
Kooperationsvereinbarung
1. Der Inhalt der Kooperationsvereinbarung wird von AUTODNA an die E-Mail-Adresse der Person gesendet, die den Status des Vertragspartners erlangt hat.
2. AUTODNA sendet zwei unterzeichnete Ausfertigungen der Kooperationsvereinbarung zusammen mit Anlagen an die Adresse des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede der Ausfertigungen der Kooperationsvereinbarung und ihrer Anlagen zu unterzeichnen und innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt von den Ausfertigungen der Kooperationsvereinbarung mit Anlagen eine unterzeichnete Ausfertigung der Kooperationsvereinbarung zusammen mit Anlagen an die Autodna-Adresse zu senden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, zusammen mit der unterzeichneten Kooperationsvereinbarung eine Kopie der Bescheinigung über die Erteilung der REGON-Nummer, eine Kopie der Bescheinigung über die Erteilung einer Steueridentifizierungsnummer und eine Kopie der Bescheinigung über die Eintragung in das Gewerberegister oder eine Kopie der aktuellen Abschrift aus dem Staatlichen Gerichtsregisters (polnisch KRS) zu übermitteln.
3. AUTODNA ist berechtigt, die Regeln für die Berechnungsmethode der dem Vertragspartner zustehenden Provisionsvergütung sowie die in Anlage 1 zum Kooperationsvertrag genannten Provisionsschwellen zu ändern, indem sie den Inhalt neuer Regeln für die Berechnungsmethode der dem Vertragspartner zustehenden Provisionsvergütung oder neue Provisionsschwellen an die E-Mail-Adresse des Vertragspartners sendet oder Informationen über diese Änderungen auf dem Konto des Vertragspartners veröffentlicht. Die im vorstehenden Satz genannten Änderungen werden 14 Tage nach dem Datum ihrer Mitteilung an die E-Mail-Adresse des Vertragspartners oder nach dem Datum der Einstellung der Informationen über diese Änderungen in das Konto des Vertragspartners verbindlich. Die Vertragspartner haben das Recht, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der im vorstehenden Satz genannten Änderungen zu kündigen.
4. Das Konto des Vertragspartners wird von AUTODNA aktiviert, sobald AUTODNA die vom Vertragspartner unterzeichnete Kooperationsvereinbarung mit Anhängen erhalten hat. Ab dem Zeitpunkt der Aktivierung des Vertragpartnerkontos erhält die Vertragspartner u. a. folgende Möglichkeiten:
a) die Anzahl der Kunden zu verfolgen, die von AUTODNA angebotene Dienstleistungen über autoDNA erworben haben, dank einer Weiterleitung von der Webseite oder dem Blog des Vertragspartners,
b) die Höhe der dem Vertragspartner zustehenden Provisionsvergütung zu verfolgen,
c) Berichte über die Abrechnung der dem Vertragspartner zustehenden Provisionsvergütung zu generieren,
d) die ihm zu den in der Kooperationsvereinbarung und in Anlage 1 zur Vereinbarung vorgesehenen Bedingungen zustehenden Vergütungen auszuzahlen. Bis zum Zeitpunkt der Zustellung der vom Vertragspartner unterzeichneten Kooperationsvereinbarung nebst Anlagen an die AUTODNA ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Zahlung einer Vergütung für die Zusammenarbeit mit AUTODNA zu verlangen.
§ 4
Grundsätze der Zusammenarbeit
1. Detaillierte Regeln der Zusammenarbeit zwischen AUTODNA und dem Vertragspartner werden in der von AUTODNA und dem Vertragspartner unterzeichneten Kooperationsvereinbarung bestätigt und festgelegt.
2. Im Rahmen der Zusammenarbeit verpflichtet sich der Vertragspartner:
a) zur Werbung für die autoDNA-Website und die von AUTODNA angebotenen Dienstleistungen durch Veröffentlichung geeigneter Links auf der Webseite oder dem Blog des Vertragspartners oder anderen Webseiten, die es potenziellen Kunden ermöglichen, auf die Webseite von AUTODNA weitergeleitet zu werden (im Folgenden als "Link" bezeichnet) und entsprechender Werbematerialien, die von AUTODNA bereitgestellt oder akzeptiert werden,
b) zur Werbung für die autoDNA und die von AUTODNA über die autoDNA-Website angebotenen Dienstleistungen in Übereinstimmung mit geltendem Recht, den Grundsätzen des sozialen Zusammenlebens und guten Sitten, mit besonderem Augenmerk auf den guten Ruf der autoDNA-Website und der AUTODNA.
3. Der Vertragspartner kann auch Links auf anderen Webseiten als Webseite oder Blog des Vertragspartners veröffentlichen, wenn der Vertragspartner das Recht hat, solche Links auf den jeweiligen Webseiten zu veröffentlichen. AUTODNA hat das Recht, den Vertragspartner aufzufordern, den von ihm auf einer bestimmten Webseite veröffentlichten Link zu entfernen.
4. Der Vertragspartner darf auch Links auf den sogenannten Werbebannern platzieren.
5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, AUTODNA schriftlich oder per E-Mail an das Affiliate-Programm afilio@autodna.de über jede Änderung der Daten des Vertragspartners innerhalb von 7 Tagen nach Eintreten der Änderung zu informieren.
6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, AUTODNA schriftlich oder per E-Mail an das Affiliate-Programm afilio@autodna.de zu informieren, wenn ein Ereignis eintritt, das die weitere Zusammenarbeit zwischen dem Vertragspartner und AUTODNA beeinträchtigen kann, und zwar innerhalb von 7 Tagen nach Eintreten des Ereignisses.
7. Insbesondere ist der Vertragspartner verpflichtet, AUTODNA innerhalb der im vorstehenden Absatz genannten Frist schriftlich oder per E-Mail an das Affiliate-Programm afilio@autodna.de über Probleme beim Zugang zur Webseite oder zum Blog des Vertragspartners, die voraussichtliche Entfernung aus dem Internet oder die Übertragung des Nutzungs- oder Eigentumsrechts an der Webseite oder dem Blog des Vertragspartners auf eine andere Stelle oder über Hindernisse bei der Weiterleitung oder die Unfähigkeit zur Weiterleitung potentieller Kunden zur Webseite oder zum Blogs des Vertragspartners zu informieren.
8. Die Weiterleitung eines potenziellen Kunden auf die autoDNA-Webseite darf nicht gegen die Bestimmungen des anwendbaren Rechts, die Grundsätze des sozialen Zusammenlebens oder gute Sitten verstoßen, insbesondere darf eine solche Weiterleitung nicht die Merkmale einer beharrlichen Anbietung oder Bewerbung der von AUTODNA über die autoDNA-Website erbrachten Dienstleistungen aufweisen.
9. Die Weiterleitung eines potenziellen Kunden über einen Link sollte nur durch Klicken auf das entsprechende Feld oder die Registerkarte auf der Webseite oder im Blog des Vertragspartners oder durch eine andere vorsätzliche Handlung eines potenziellen AUTODNA-Kunden möglich sein.
10. Insbesondere sind folgende Tätigkeiten verboten:
a) beharrliche, massenhafte Zusendung von Informationen, Angeboten oder Werbematerialien über die autoDNA-Website durch den Vertragspartner, insbesondere durch Zusendung von E-Mails,
b) Ermöglichung der Nutzung der vom Vertragspartner angebotenen Dienste oder des Zugangs zur Webseite oder dem Blog des Vertragspartners, nach dem Übergang auf die autoDNA-Website oder nach der Nutzung der von AUTODNA über die autoDNA-Website angebotenen Dienste,
c) automatische Weiterleitung von potenziellen Kunden von der Webseite oder vom Blog des Vertragspartners auf die autoDNA-Website, nachdem sie die Webseite oder den Blog des Vertragspartners aufgerufen haben,
d) Veröffentlichung von Materialien in Bezug auf AUTODNA oder die autoDNA-Website auf der Webseite oder im Blog des Vertragspartners oder auf anderen Webseiten, die zuvor nicht von AUTODNA akzeptiert oder dem Vertragspartner von AUTODNA nicht zur Verfügung gestellt wurden,
e) Werbung für die autoDNA-Website oder die von AUTODNA angebotenen Dienste durch Aktivitäten, die nicht ausdrücklich in der Kooperationsvereinbarung vorgesehen sind oder denen AUTODNA nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat,
f) Irreführen von Internetnutzern durch Veröffentlichung von Inhalten oder Materialien auf der Webseite oder im Blog des Vertragspartners oder auf anderen Webseiten, die darauf hindeuten könnten, dass der Vertragspartner irgendwelche Rechte an der autoDNA-Website hat, insbesondere solche, die darauf hindeuten könnten, dass der Vertragspartner Dienstleistungen über die autoDNA-Website erbringt,
§ 5
Vergütung der Vertragspartner
1. Die Höhe der dem Vertragspartner zustehenden Vergütung und die Regeln für ihre Zahlung werden in der vom Vertragspartner und AUTODNA unterzeichneten Kooperationsvereinbarung festgelegt.
2. Wird ein potenzieller Kunde von der Webseite oder dem Blog des Vertragspartners auf die autoDNA-Webseite weitergeleitet, wird der Besuch des jeweiligen potentiellen Kunden auf. der autoDNA-Website durch die Speicherung der sog. "Cookie"-Datei des Vertragspartners registriert. Basierend auf der Anzahl der Kunden, die von der Webseite oder dem Blog des Vertragspartners weitergeleitet werden und Dienstleistungen erworben haben, wird die dem Vertragspartner zustehende Provisionsvergütung zu den in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Bedingungen berechnet. Die dem Vertragspartner zustehende Vergütung wird nur dann berechnet, wenn der Kunde von der Webseite oder dem Blog des Vertragspartners weitergeleitet wird und dann innerhalb von 1 Tag ab dem Datum der Weiterleitung die von AUTODNA angebotenen Dienstleistungen über die autoDNA-Website erwirbt. Diese Vergütung wird für jeden Kauf einer Dienstleistung durch den Kunden innerhalb von 1 Tag ab dem Datum der ersten Weiterleitung des Kunden von der Webseite oder dem Blog des Vertragspartners (ab dem Datum der Erstellung und Speicherung des "Cookies") berechnet. Nach dem im vorstehenden Satz genannten 1. Tag wird die Provisionsvergütung für den im vorstehenden Satz genannten Kauf durch den Kunden nur berechnet, wenn der Kunde die Dienstleistung dank einer wiederholten Weiterleitung von der Webseite oder dem Blog des Vertragspartners erworben hat, die nach dem im vorherigen Satz genannten 1. Tag erfolgte. Diese Vergütung wird für jeden Kauf der Dienstleistung durch den Kunden innerhalb von 1 Tag ab dem Datum einer solchen Weiterleitung des Kunden von der Webseite oder dem Blog des Vertragspartners (ab dem Datum der Erstellung und Speicherung des "Cookies") berechnet.
3. Die Vertragspartner kann die Zahlung einer Vergütung für die Zusammenarbeit verlangen, wenn der Wert der der Vertragspartner geschuldeten Vergütung mindestens 100 PLN netto beträgt.
4. Die Vergütung ist auf das Bankkonto des Vertragspartners zu zahlen. Auf der Grundlage des bis zum 7. eines jeden Monats erstellten Provisionsabrechnungsberichts stellt der Vertragspartner Umsatzsteuerrechnungen mit einer Zahlungsfrist von 21 Tagen aus. Der Vertragspartner hat das Recht, eine Umsatzsteuerrechnung über den Betrag auszustellen, der in dem Provisionsabrechnungsbericht erscheint, der auf der Registerkarte "Abrechnungen" auf dem Konto des Vertragspartners generiert wird.
5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, ordnungsgemäß ausgefüllte Umsatzsteuerrechnungen im Rahmen der Kooperationsvereinbarung bis zum 7. Tag des Monats auszustellen und zu übermitteln, der auf den Monat oder die Monate folgt, für die der Vertragspartner Anspruch auf Zahlung der Vergütung hat, basierend auf dem generierten Abrechnungsbericht in der Registerkarte "Abrechnungen", die auf dem Konto des Vertragspartners verfügbar ist.
6. Die Umsatzsteuerrechnungen des Vertragspartners sind der AUTODNA per E-Mail an die Adresse: abrechnungen.afilio@autodna.de oder per Einschreiben an die AUTODNA-Adresse zuzustellen.
7. Der Vertragspartner verpflichtet sich, auf Verlangen von AUTODNA eine Kopie der Bescheinigung über die Zuteilung einer REGON-Nummer, eine Kopie der Bescheinigung über die Zuteilung einer Steueridentifizierungsnummer und eine Kopie der Bescheinigung über die Eintragung in das Gewerberegister oder eine Kopie der aktuellen Abschrift aus dem Staatlichen Gerichtsregisters einzureichen.
8. Der Vertragspartner verpflichtet sich, der AUTODNA die in Absatz 7 dieser Bestimmungen genannten Unterlagen innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Aufforderung durch AUTODNA einzureichen.
9. Die AUTODNA ist berechtigt, die Zahlung der auf der Umsatzsteuerrechnung angegebenen Vergütung zurückzuhalten, wenn Zweifel an der Richtigkeit der vom Vertragspartner eingereichten Unterlagen, der Höhe der dem Vertragspartner zustehenden Vergütung oder der Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Erfüllung des Kooperationsvereinbarung durch den Vertragspartner bestehen.
10. Die Beendigung des Kooperationsvertrages durch AUTODNA aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, hat zur Folge, dass der Vertragspartner seinen Anspruch auf die Zahlung der Vergütung aus dem Kooperationsvertrag verliert.
11. Im Falle der Kündigung der Kooperationsvereinbarung durch den Vertragspartner ist der Vertragspartner berechtigt, die Zahlung einer Vergütung zu verlangen, wenn der Betrag dieser Vergütung 100 PLN netto oder mehr beträgt.
§ 6
Berechtigungen von AUTODNA
1. AUTODNA hat das Recht, den Status des Vertragspartners gegenüber einem bestimmten Vertragspartner auszusetzen, dem Vertragspartner den Status des Vertragspartners zu entziehen oder die Kooperationsvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:
a) AUTODNA den begründeten Verdacht hat, dass der Vertragspartner Handlungen entgegen dem Gesetz, den Grundsätzen des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder guten Sitten vornimmt oder zum Nachteil von AUTODNA handelt,
b) der Vertragspartner unlautere Handlungen vornimmt oder gegen diese Geschäftsbedingungen oder die Kooperationsvereinbarung verstößt,
c) der Vertragspartner seine Verpflichtungen aus der Kooperationsvereinbarung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt,
d) der Vertragspartner die in § 2 Absätze 1 und 2 dieser Geschäftsbedingungen genannten Bedingungen oder die in den Bestimmungen der Kooperationsvereinbarung festgelegten Anforderungen nicht mehr erfüllt,
e) eine weitere Zusammenarbeit dazu führen könnte, dass AUTODNA einem Reputationsverlust oder dem Verdacht illegaler Aktivitäten ausgesetzt ist.
2. In den in Abs. 1 Buchstaben a) - e) dieses Absatzes genannten Fällen beseitigt der Vertragspartner unverzüglich die Unregelmäßigkeiten oder die Folgen der Unregelmäßigkeiten, die den Grund für die Aussetzung des Vertragspartnerstatus in Bezug auf den jeweiligen Vertragspartner, die Aberkennung des Vertragspartnerstatus oder die Beendigung der Kooperationsvereinbarung mit sofortiger Wirkung darstellen.
3. Werden die in Absatz 2 genannten Unregelmäßigkeiten nicht behoben, ist AUTODNA berechtigt, die dem Vertragspartner zustehende Vergütung einzubehalten.
§ 7
Personenbezogene Daten
1. Der Verantwortliche der personenbezogenen Daten, die auf der Website im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen verarbeitet werden, ist AUTODNA. Personenbezogene Daten werden zu den Zwecken, in dem Umfang und auf der Grundlage der Gründe und Grundsätze verarbeitet, die in der auf der autodna.de Website veröffentlichten Datenschutzerklärung angegeben sind. Die Datenschutzerklärung enthält in erster Linie Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verantwortlichen, einschließlich der Grundlage, der Zwecke und des Umfangs der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Rechte der betroffenen Personen sowie Informationen über die Verwendung von Cookies und Analysetools durch den Verantwortlichen. Die Registrierung der Person, die den Status eines Vertragspartners auf der AUTODNA-Webseite beantragt, ist freiwillig. Ebenso ist die damit verbundene Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Nutzer der AUTODNA-Webseite freiwillig, vorbehaltlich der in der Datenschutzerklärung angegebenen Ausnahmen.
2. AUTODNA verarbeitet personenbezogene Daten von Personen, die den Status eines Vertragspartners beantragen und von Vertragspartnern, gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung DSGVO).
§ 8
Beendigung der Zusammenarbeit
1. Eine Person, die den Status eines Vertragspartners beantragt, kann jederzeit von der Teilnahme am Kooperationsprogramm zurücktreten. Zu diesem Zweck sollte die Person, die den Status des Vertragspartners beantragt, AUTODNA über den Rücktritt informieren, indem sie eine E-Mail an die Adresse: afilio@autodna.de und eine Erklärung über die Kündigung der Kooperationsvereinbarung per Einschreiben an die Adresse des eingetragenen Sitzes der AUTODNA sendet.
2. Die Kooperationsvereinbarung kann zu den darin festgelegten Bedingungen gekündigt werden.
3. Für den Fall, dass AUTODNA die Erbringung von Dienstleistungen über die autoDNA-Website beendet, insbesondere durch deren Entfernung oder Übertragung des Eigentums an der Website auf eine andere Person, endet das Kooperationsprogramm mit dem Datum eines dieser Ereignisse.
§ 9
Haftung
1. AUTODNA haftet nicht für die Unmöglichkeit, das "Cookie" des Vertragspartners zu speichern, nachdem ein potenzieller Kunde von der Webseite oder dem Blog des Vertragspartners auf eine Webseite der autoDNA-Website weitergeleitet wurde
§ 10
Schlussbestimmungen
1. AUTODNA behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen dieser Bestimmungen treten zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf einer Webseite der AutoDNA-Website in Kraft.
2. AUTODNA wird den Vertragspartner über die Änderung der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen informieren. Im Falle von Änderungen der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hat der Vertragspartner das Recht, die Kooperationsvereinbarung innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen der Bestimmungen der Geschäftsbedingungen mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen.
3. AUTODNA behält sich das Recht vor, den Betrieb des Kooperationsprogramms jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden oder auszusetzen.
4. Bei Abweichungen zwischen den Bestimmungen der Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen der Kooperationsvereinbarung haben die Bestimmungen des Kooperationsvereinbarung Vorrang.
5. Im Falle einer Streitigkeit im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen oder der Kooperationsvereinbarung ist das für den Sitz von AUTODNA zuständige Gericht für die Beilegung des Rechtsstreits zuständig.
6. In Angelegenheiten, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
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