Geschäftsbedingungen
- 1. Allgemeine Bestimmungen
- 2. Erlangung des Status eines Geschäftspartners
- 3. Kooperationsvereinbarung für die Teilnahme an dem Programm
- 4. Personenbezogene Daten
- 5. Beendigung der Zusammenarbeit
- 6. Haftung
- 7. Beschwerdeverfahren
- 8. Schlussbestimmungen
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) definieren die Bedingungen für die Nutzung der Website https://afilio.autodna.de/ (im Folgenden „autoDNA afilio-Website“ oder „Site“), die Bedingungen für den Beitritt zum und die Teilnahme am Partnerprogramm, das im Rahmen der autoDNA afilio-Website verfügbar ist (im Folgenden „autoDNA afilio“ oder „Programm“ oder „Kooperationsprogramm“), einschließlich der Regeln für die Zusammenarbeit zwischen den Rechtssubjekten, die ihre Absicht erklären, mit der AUTODNA Sp. z o.o. mit Sitz in Łódź (94-104) in der ul. Obywatelska 128/152, eingetragen im Unternehmerregister des Nationalen Gerichtsregisters durch das Bezirksgericht für Łódź - Śródmieście in Łódź, XX. Abteilung des Nationalen Gerichtsregisters, unter der KRS-Nummer: 0000349742, NIP (Steuer-ID-Nummer): 5492391545, REGON (Gewerbenummer): 121164104, mit einem Stammkapital von 50 000 PLN (nachstehend „AUTODNA“ genannt) zusammenzuarbeiten, und der AUTODNA, in Bezug auf die Werbung innerhalb von autoDNA afilio für die von der AUTODNA elektronisch über die Website www. autodna.de (im Folgenden die „autoDNA-Website“). Rechtsubjekte, die die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bedingungen erfüllen und dem autoDNA afilio-Programm erfolgreich beitreten, werden im Folgenden als Geschäftspartner bezeichnet.
2. Das Ziel des Kooperationsprogramms zwischen der AUTODNA und den Rechtsubjekten, die den Status eines Geschäftspartners erhalten, ist es, die autoDNA-Website zu bewerben und den Absatz der von der AUTODNA über die autoDNA-Website angebotenen Dienstleistungen zu steigern.
3. Der Beitritt zum Kooperationsprogramm ist kostenlos und freiwillig.
4. Diese AGB und alle darin enthaltenen Bestimmungen sowie das Kooperationsprogramm selbst richten sich ausschließlich an Nicht-Verbraucher und sind daher für diese verbindlich. Die vorliegenden AGB und das Kooperationsprogramm richten sich nicht an Verbraucher.
5. Ein Geschäftspartner kann nur ein Rechtssubjekt sein, für das die Teilnahme an dem Programm unmittelbar mit seiner gewerblichen Tätigkeit verbunden ist und für den sie einen professionellen Charakter hat.
6. Durch den Beitritt und die Teilnahme am Programm wird der Geschäftspartner kein Vertreter, Angestellter, Leistungsempfänger oder Repräsentant von der AUTODNA und ist nicht berechtigt, in deren Namen Verträge abzuschließen oder Angebote über Dienstleistungen und Produkte von der AUTODNA abzugeben.
§ 2 Erlangung des Status eines Geschäftspartners
1. Der Status eines Geschäftspartners kann beantragt werden von:
a) jeder juristischen Person oder Organisationseinheit mit Rechtspersönlichkeit,
b) jeder natürlichen Person, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und für die die Teilnahme am Programm in direktem Zusammenhang mit ihrer gewerblichen Tätigkeit steht und einen professionellen Charakter hat (in diesem Fall hat sie nicht den Status eines Verbrauchers oder eines Unternehmers mit Verbraucherrechten)
2. Ein Geschäftspartner im Sinne von Absatz 1 dieses Abschnitts kann ein Rechtssubjekt werden, das:
a) eine eigene Website oder einen Blog im Zusammenhang mit seiner gewerblichen Tätigkeit betreibt,
b) das auf der afilio autoDNA-Website verfügbare Anmeldeformular für die Teilnahme am Programm und die Einrichtung eines elektronischen Geschäftspartnerkontos auf der afilio autoDNA-Website ordnungsgemäß ausgefüllt und eingereicht hat, das es dem Geschäftspartner ermöglicht, seine Teilnahme am Programm zu verwalten (im Folgenden als „Geschäftspartnerkonto“ bezeichnet). Das Geschäftspartnerkonto ist ein vom Nutzerkonto der autoDNA-Website getrenntes elektronisches Konto,
c) wahrheitsgemäße und vollständige Daten, einschließlich personenbezogener Daten, angegeben hat,
d) bestätigt hat, die Bedingungen für die Nutzung der autoDNA afilio-Website und die Teilnahme am Kooperationsprogramm gelesen und akzeptiert zu haben, einschließlich dieser AGB und des Inhalts der Kooperationsvereinbarung für die Teilnahme am Programm, die in den AGB enthalten ist,
e) auf Aufforderung von der AUTODNA innerhalb der von der AUTODNA festgelegten Frist zusätzliche Daten, Informationen oder Dokumente zur Verfügung gestellt oder eine Verifizierungs-Überweisung geleistet hat,
f) die Anmeldung des Rechtssubjektes zur Teilnahme am Kooperationsprogramm von der AUTODNA genehmigt wurde, wobei die bloße Bestätigung des Eingangs der Anmeldung keine Genehmigung der Teilnahme und keine Erteilung des Status eines Geschäftspartners darstellt.
3. Die Erfüllung der in diesen Bedingungen festgelegten Voraussetzungen durch den Bewerber um den Status eines Geschäftspartners garantiert nicht die Erteilung des Status eines Geschäftspartners und berechtigt das in den Absätzen 1 und 2 dieses Abschnitts genannte Rechtssubjekt nicht dazu, von der AUTODNA zu verlangen, den Status eines Geschäftspartners zu erhalten oder eine Zusammenarbeit mit der AUTODNA einzugehen.
4. Die AUTODNA entscheidet nach Prüfung des vom Rechtssubjekt ausgefüllten Anmeldeformulars oder der von ihm vorgelegten zusätzlichen Daten, Informationen oder Dokumente, ob ihm der Status eines Geschäftspartners gewährt wird oder nicht.
5. Die AUTODNA hat das Recht, den Status eines Geschäftspartners nach eigenem Ermessen zu verweigern, ohne ihre Entscheidung begründen zu müssen. Im Falle einer Ablehnung der Gewährung des Geschäftspartnerstatus ist der Antragsteller berechtigt, sich erneut für das Programm zu bewerben, indem er das in den AGB beschriebene Bewerbungsverfahren wiederholt.
6. Die AUTODNA benachrichtigt den Antragsteller über die Erteilung des Status eines Geschäftspartners und die Einrichtung eines Geschäftspartnerkontos per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Antragstellers oder telefonisch an die vom Antragsteller angegebene Telefonnummer.
7. Nach Erlangung des Geschäftspartnerstatus erhält der Geschäftspartner Zugriff auf das Geschäftspartnerkonto - ab diesem Zeitpunkt kommt eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Geschäftspartner und der AUTODNA über die Teilnahme am Kooperationsprogramm zustande und der Geschäftspartner kann die Zusammenarbeit mit der AUTODNA zu den in den AGB genannten Bedingungen aufnehmen.
8. Jedes Rechtssubjekt, das sich als Geschäftspartner bewirbt oder Geschäftspartner ist, darf nur ein Geschäftspartnerkonto haben. Das Geschäftspartner-Konto darf nicht mit anderen Rechtssubjekten geteilt werden. Das Geschäftspartnerkonto darf nur vom betroffenen Geschäftspartner genutzt werden. Es ist untersagt, den Zugang zum Geschäftspartnerkonto ohne vorherige schriftliche Zustimmung der AUTODNA an andere Personen als den Geschäftspartner zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten, zu verschenken oder in sonstiger Weise zu übertragen. Für den Fall, dass festgestellt wird, dass das Geschäftspartnerkonto unter Verstoß gegen die AGB Dritten zugänglich gemacht oder von diesen genutzt wurde, behält sich die AUTODNA unter anderem das Recht vor, das Geschäftspartnerkonto sofort zu sperren oder zu löschen und im Schadensfall Schadensersatz zu verlangen.
9. Das Geschäftspartnerkonto ermöglicht es dem Geschäftspartner, seine Teilnahme am Programm zu verwalten, einschließlich des Zugriffs auf die Abrechnungshistorie, den Stand der Empfehlungen, Statistiken, die Höhe der von der AUTODNA gewährten Provisionen und das Herunterladen von Affiliate-Elementen - Inhalten, die er im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit und zum Zweck der Zusammenarbeit mit der AUTODNA an den zum Kooperationsprogramm angemeldeten Werbeorten (auf seiner Website, seinem Blog, auf seinen Social-Media-Kanälen und -Profilen u.a.) veröffentlichen darf, wobei sich die AUTODNA das Recht vorbehält, Änderungen an den im Geschäftspartnerkonto verfügbaren Funktionalitäten vorzunehmen. Im Rahmen des Geschäftspartnerkontos erhält der Geschäftspartner außerdem die Möglichkeit, u.a:
a) die Anzahl der Kunden zu verfolgen, die die von der AUTODNA angebotenen Dienste über die autoDNA-Website gekauft haben, dank einer Weiterleitung von der Website oder dem Blog des Geschäftspartners,
b) die Verfolgung der Höhe der an den Geschäftspartner zu zahlenden Provision,
c) Einsicht in die automatisch erstellten Berichte über die Abrechnung der dem Geschäftspartner zustehenden Provisionen,
d) die Zahlung der ihm gemäß den AGB zustehenden Vergütung zu beantragen, insbesondere auf der Grundlage des von der AUTODNA erstellten Provisionsabrechnungsberichts.
10. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, im Falle einer Änderung der von ihm im Anmeldeformular oder im Geschäftspartnerkonto angegebenen Daten diese laufend zu aktualisieren und die AUTODNA über die Änderung zusätzlich per E-Mail-Adresse afilio@autodna.de innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt der Änderung zu informieren. Im Falle einer Änderung kann die AUTODNA vom Geschäftspartner verlangen, das in den AGB festgelegte Bewerberverfahren zu wiederholen und kann unabhängig davon vom Geschäftspartner verlangen, innerhalb der von der AUTODNA angegebenen Frist zusätzliche Daten zu übermitteln, zusätzliche Informationen bereitzustellen, eine Verifizierungs-Überweisung vorzunehmen oder zusätzliche Dokumente vorzulegen, und zwar unter Androhung der Ablehnung der Änderung und der Möglichkeit der Beendigung der Kooperationsvereinbarung mit sofortiger Wirkung. Das in diesem Absatz der AGB genannte Änderungsverfahren gilt auch für Änderungen im Bereich der für das Kooperationsprogramm gemeldeten Werbeorte (Website, Blog, Social-Media-Kanäle und -Profile usw.).
§ 3 Kooperationsvereinbarung für die Teilnahme an dem Programm
1. Dieser Abschnitt der AGB enthält die detaillierten Bestimmungen der zwischen Geschäftspartner und der AUTODNA geschlossenen Kooperationsvereinbarung für die Teilnahme am Kooperationsprogramm (im Folgenden Kooperationsvereinbarung oder Kooperationsvereinbarung für die Teilnahme am Programm genannt). Geschäftspartner, die dem Programm beitreten, sind verpflichtet, diese Bestimmungen der Kooperationsvereinbarung und die gesamten AGB einzuhalten. Soweit in diesem Absatz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten die übrigen Bestimmungen der AGB.
[ Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ]
2. Auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung verpflichtet sich der Geschäftspartner, unter besonderer Berücksichtigung des Ansehens der autoDNA-Website und von der AUTODNA:
a) die autoDNA-Website und die von der AUTODNA angebotenen Dienste und Produkte durch die Aufnahme geeigneter Verweise (nachfolgend „Verweise“) an den vom Geschäftspartner für das Kooperationsprogramm gemeldeten Werbeorten (Website, Blog, Social-Media-Kanäle und -Profile u.a.) zu bewerben, die es potenziellen Kunden ermöglichen, zur AUTODNA-Website und zu den entsprechenden von der AUTODNA bereitgestellten oder akzeptierten Werbematerialien weitergeleitet zu werden,
b) die AUTODNA-Website und die von der AUTODNA angebotenen Dienste in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht, den Regeln des sozialen Verhaltens und den guten Sitten zu bewerben.
3. Der Geschäftspartner erklärt, dass er den Verweis an den von ihm zum Kooperationsprogramm angemeldeten Werbeorten (Website, Blog, Social-Media-Kanäle und -Profile u.a.) platzieren wird, die er im Anmeldeformular oder später im Geschäftspartnerkonto angegeben hat, wobei der Geschäftspartner im Falle einer Änderung des Werbeortes verpflichtet ist, die AUTODNA zusätzlich über die E-Mail-Adresse afilio@autodna.de innerhalb von 7 Tagen nach Eintreten der Änderung zu informieren. Die AUTODNA hat das Recht zu verlangen, dass der Geschäftspartner den von ihm gesetzten Verweis an den oben genannten Werbeorten unverzüglich entfernt.
a) Der Geschäftspartner erklärt, dass ihm die volle Verfügungsbefugnis über die in Absatz 3 dieser Klausel genannten Werbeorte zusteht, insbesondere das Recht, Verweise einzusetzen.
4. Der Geschäftspartner darf Verweise auch an anderen als den in Absatz 3 dieses Absatzes genannten Werbeorten (im Folgenden als Sonstige Seiten bezeichnet) setzen, wenn er zur Setzung solcher Verweise auf der jeweiligen Sonstigen Seite berechtigt ist. Die AUTODNA ist berechtigt, vom Geschäftspartner die unverzügliche Entfernung des von ihm gesetzten Verweises auf der betreffenden Sonstigen Seite zu verlangen. Der Geschäftspartner informiert die AUTODNA schriftlich oder elektronisch (E-Mail an afilio@autodna.de) über jedes Setzen eines Verweises auf einer Sonstigen Seite, die nicht in Absatz 3 dieses Abschnittes genannt worden ist, innerhalb von maximal 2 Tagen nach dem Setzen des Verweises.
5. Der Geschäftspartner darf Verweise auch auf sog. Werbebannern (sowohl online als auch offline) platzieren, wenn der Geschäftspartner zur Platzierung eines solchen Banners berechtigt ist und dies nicht gegen diese AGB verstößt. Die AUTODNA hat das Recht, vom Geschäftspartner die unverzügliche Entfernung des von ihm eingesetzten Banners zu verlangen. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die AUTODNA schriftlich oder elektronisch (E-Mail an afilio@autodna.de) über jede Platzierung eines Verweises auf einem Banner zu informieren, und zwar innerhalb von maximal 2 Tagen nach der Platzierung des Verweises.
[ Verpflichtungen des Geschäftspartners ]
6. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die AUTODNA schriftlich oder per E-Mail an das Partnerprogramm afilio@autodna.de über Änderungen seiner Daten innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt der Änderung zu informieren, andernfalls kann die AUTODNA die Änderung ablehnen und die Kooperationsvereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen.
7. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die AUTODNA über den Eintritt eines jeden Ereignisses, das sich auf die weitere Zusammenarbeit zwischen dem Geschäftspartner und der AUTODNA auswirken kann, innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt eines solchen Ereignisses schriftlich oder an die E-Mail-Adresse afilio@autodna.de zu informieren.
8. Der Geschäftspartner ist insbesondere verpflichtet, die AUTODNA über Probleme mit Zugang zu den von ihm für das Kooperationsprogramm gemeldeten Werbeorten (Website, Blog, Social-Media-Kanäle und -Profile etc.), deren voraussichtliche Entfernung aus dem Internet oder die Übertragung der Nutzungs- oder Eigentumsrechte am betroffenen Werbeort des Geschäftspartners auf ein anderes Rechtssubjekt sowie über Hindernisse bei der Weiterleitung oder die Unmöglichkeit der Weiterleitung eines potentiellen Kunden zum Werbeort des Geschäftspartners zu informieren.
9. Die Weiterleitung eines potentiellen Kunden auf die autoDNA-Website darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Empfehlungen des Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (insbesondere Empfehlungen zur Kennzeichnung von Werbeinhalten - https://uokik.gov.pl/influencer_marketing.php), Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder der guten Sitten verstoßen, insbesondere darf eine solche Weiterleitung nicht die Merkmale eines hartnäckigen Anbietens oder Werbens für die von der AUTODNA über die autoDNA-Website geleisteten Dienste haben. Der Geschäftspartner ist ferner verpflichtet, an den von ihm für das Kooperationsprogramm gemeldeten Werbeorten (Website, Blog, Social-Media-Kanäle und -Profile etc.) die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Einsatz von Cookies gegenüber potentiellen Kunden zu erfüllen.
10. Die Weiterleitung eines potenziellen Kunden über einen Verweis sollte nur durch Anklicken der entsprechenden Box oder Registerkarte an den vom Geschäftspartner für das Kooperationsprogramm gemeldeten Werbeorten (Website, Blog, Social-Media-Kanäle und -Profile usw.) oder durch eine andere gezielte Aktion des potenziellen Kunden der AUTODNA möglich sein.
11. Geschäftspartner verpflichtet sich insbesondere, Folgendes zu unterlassen:
a) hartnäckige, massenhafte Übermittlung von Informationen, Angeboten oder Werbematerialien im Zusammenhang mit der autoDNA-Website durch den oder im Namen des Geschäftspartners, insbesondere durch den Versand von E-Mails; dies gilt nicht, wenn kommerzielle Informationen oder Inhalte mit Marketingcharakter versandt werden, bei denen die E-Mail-Empfänger in den Erhalt solcher Informationen oder Inhalte von Geschäftspartner eingewilligt haben, sofern dieses Vorgehen von Geschäftspartner gesetzeskonform ist und nicht die Merkmale einer hartnäckigen Übermittlung solcher Informationen oder Inhalte aufweist,
b) Ermöglichung der Nutzung der vom Geschäftspartner angebotenen Dienste oder des Zugangs zu den vom Geschäftspartner im Rahmen des Kooperationsprogramms eingereichten Werbeorten (Website, Blog, Social-Media-Kanäle und -Profile und andere), vom Aufrufen der autoDNA-Site oder der Nutzung der von der AUTODNA angebotenen Dienste über die autoDNA-Website,
c) die automatische Weiterleitung eines potenziellen Kunden von den vom Geschäftspartner für das Kooperationsprogramm gemeldeten Werbeorten (Website, Blog, Social-Media-Kanäle und -Profile und andere) auf die autoDNA-Website, wenn der potenzielle Kunde auf den jeweiligen Werbeort von Geschäftspartner zugreift,
d) auf den vom Geschäftspartner zum Kooperationsprogramm gemeldeten Werbeorten (Website, Blog, Social-Media-Kanäle und -Profile u.a.) oder anderen Sites Material in Bezug auf die AUTODNA oder die autoDNA-Site zu veröffentlichen, das nicht zuvor von der AUTODNA genehmigt oder von der AUTODNA dem Geschäftspartner zur Verfügung gestellt wurde,
e) für die autoDNA-Site oder die von der AUTODNA angebotenen Dienste durch Aktivitäten zu werben, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen sind oder die nicht zuvor schriftlich von der AUTODNA genehmigt wurden oder gegen das Gesetz verstoßen,
f) Internetnutzer in die Irre zu führen, indem er Inhalte oder Materialien an den vom Geschäftspartner für das Kooperationsprogramm gemeldeten Werbeorten (Website, Blog, Social-Media-Kanäle und -Profile und andere) oder an jedem anderen Ort veröffentlicht, die den Eindruck erwecken könnten, dass der Geschäftspartner irgendwelche Rechte an der autoDNA-Website hat, insbesondere den Eindruck erwecken könnten, dass Geschäftspartner Dienstleistungen über die autoDNA-Website anbietet,
[ Vergütung des Geschäftspartners ]
12. Wird ein potenzieller Kunde von einem vom Geschäftspartner zum Kooperationsprogramm gemeldeten Werbeort (Website, Blog, Social-Media-Kanäle und -Profile u.a.) auf die autoDNA-Website weitergeleitet, wird der Besuch des jeweiligen potenziellen Kunden auf der autoDNA-Website durch Speicherung eines sog. „Cookies“ des Geschäftspartners erfasst. Auf der Grundlage der Anzahl der vom Werbeort des Geschäftspartners weitergeleiteten Kunden, die Dienstleistungen erworben haben, wird die dem Geschäftspartner zustehende Provisionsvergütung gemäß den Bedingungen dieser Kooperationsvereinbarung berechnet. Die dem Geschäftspartner zustehende Vergütung wird berechnet, wenn ein Kunde vom Werbeort des Geschäftspartners weitergeleitet wird und anschließend innerhalb von 24 Stunden nach der Weiterleitung die von der AUTODNA angebotenen Dienste über die autoDNA-Website erwirbt. Diese Vergütung wird für jeden vom Kunden getätigten und bezahlten Kauf einer Dienstleistung innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden ab der ersten Weiterleitung des Kunden vom Werbeort des Geschäftspartners (ab dem Datum der Erstellung und Speicherung des „Cookies“) berechnet. Nach Ablauf der im vorstehenden Satz genannten 24 Stunden wird eine Provisionsvergütung für einen Kauf durch einen Kunden nur dann berechnet, wenn der Kunde einen Kauf einer Dienstleistung aufgrund einer wiederholten Weiterleitung vom Werbeort des Geschäftspartners getätigt hat, die nach Ablauf der im vorstehenden Satz genannten 24 Stunden erfolgt ist. Diese Vergütung wird für jeden Kauf einer Dienstleistung durch einen Kunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt einer solchen wiederholten Weiterleitung des Kunden vom Werbeort des Geschäftspartners (ab dem Datum, an dem das „Cookie“ erstellt und gespeichert wurde) berechnet. Die Provision ist nur dann fällig, wenn der Kauf vom Kunden vollständig bezahlt wurde und der Kunde nicht nachträglich im Rahmen einer Reklamation, eines Rücktritts oder aus einem anderen Grund eine Rückerstattung der Zahlung erhalten hat. Erhält der Geschäftspartner eine Provision für einen Kauf, für den die AUTODNA die Zahlung an den Kunden nachträglich zurückerstattet, so ist der Geschäftspartner verpflichtet, die erhaltene Provision innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung zu erstatten, wobei die AUTODNA diese auch mit künftigen, dem Geschäftspartner zustehenden Provisionen verrechnen kann. Die AUTODNA ist auch berechtigt, die Höhe der Provision vor der Auszahlung an den Geschäftspartner zu berichtigen, wenn die AUTODNA die Zahlung an den Kunden zurückerstattet hat. Die Provision ist die einzige Leistung, die dem Geschäftspartner aufgrund seiner Teilnahme an dem Kooperationsprogramm zusteht.
Detaillierte Regelungen zur Berechnung der an den jeweiligen Geschäftspartner zu zahlenden Vergütung und der Provisionsschwellen werden von der AUTODNA im Geschäftspartnerkonto veröffentlicht. Die AUTODNA kann ausgewählten Geschäftspartnern auch zusätzliche Möglichkeiten zur Belohnung der Teilnahme am Kooperationsprogramm zur Verfügung stellen (z.B. zusätzlicher Bonus für weitere Empfehlungen) - Informationen über die Verfügbarkeit einer solchen Möglichkeit für einen bestimmten Geschäftspartner und deren Regeln werden von der AUTODNA im Geschäftspartnerkonto veröffentlicht.
13. Die AUTODNA hat das Recht, die von der AUTODNA im Rahmen der Kooperationsvereinbarung erbrachten Leistungen, die Regeln zur Berechnung der an den Geschäftspartner zu zahlenden Provision und die Provisionsschwellen zu ändern, indem sie den Inhalt der neuen Regeln für die Berechnung der an den Geschäftspartner zu zahlenden Provision oder die neuen Provisionsschwellen an die im Geschäftspartnerkonto angegebene E-Mail-Adresse des Geschäftspartners sendet oder Informationen über diese Änderungen im Konto des Geschäftspartners veröffentlicht. Die im vorstehenden Satz genannten Änderungen treten 14 Tage nach dem Datum in Kraft, an dem die Mitteilung über diese Änderungen an die E-Mail-Adresse des Geschäftspartners gesendet oder die Informationen über diese Änderungen im Konto des Geschäftspartners eingestellt wurden. Der Geschäftspartner hat das Recht, diese Kooperationsvereinbarung mit sofortiger Wirkung innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum zu kündigen, an dem die im vorstehenden Satz genannten Änderungen wirksam werden - mit der Kündigung der Kooperationsvereinbarung erlischt der Status des Geschäftspartners als Geschäftspartner.
14. Die AUTODNA bestimmt die von der AUTODNA im Rahmen der Kooperationsvereinbarung erbrachten Produkte und Dienstleistungen, die Berechnung der an den Geschäftspartner zu zahlenden Provision und die Provisionsschwellen, auf die der Geschäftspartner Anspruch hat, indem sie diese Informationen in das Konto des Geschäftspartners aufnimmt.
15. Der Geschäftspartner kann eine Provisionszahlung aus der Kooperationsvereinbarung beanspruchen, wenn der Wert der dem Geschäftspartner zustehenden Vergütung 1120 PLN netto oder mehr beträgt. Wird ein geringerer Betrag gesammelt, wird dieser auf die nächste Abrechnungsperiode vorgetragen.
16. Die Vergütung ist auf das Bankkonto des Geschäftspartners zu überweisen. Der Geschäftspartner stellt Umsatzsteuerrechnungen mit einer Zahlungsfrist von 21 Tagen aus. Der Geschäftspartner stellt auf der Grundlage des von der AUTODNA bis zum 7. eines jeden Monats erstellten Provisionsabrechnungsberichts Umsatzsteuerrechnungen mit einer Zahlungsfrist von 21 Tagen aus. Der Geschäftspartner ist berechtigt, eine Umsatzsteuerrechnung für den Betrag auszustellen, der im Provisionsabrechnungsbericht auf der Registerkarte „Abrechnungen“ im Konto des Geschäftspartners ausgewiesen ist.
17. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, bis zum 7. Tag des Monats, der auf den Monat oder die Monate folgt, für den/die der Geschäftspartner Anspruch auf Zahlung hat, auf der Grundlage eines generierten Abrechnungsberichts auf der Registerkarte „Abrechnungen“ im Konto des Geschäftspartners ordnungsgemäß ausgefüllte Umsatzsteuerrechnungen aufgrund der Kooperationsvereinbarung auszustellen und der AUTODNA zu übermitteln. Jede ausgestellte Rechnung sollte den Titel des generierten Abrechnungsberichts enthalten und über den im Bericht genannten Betrag ausgestellt werden.
18. Der Geschäftspartner hat die AUTODNA eine korrekt ausgestellte Umsatzsteuerrechnung per E-Mail an: abrechnungen.afilio@autodna.de oder per Einschreiben an die Adresse des Firmensitzes von der AUTODNA zu übermitteln. Nur eine korrekt ausgestellte und den AGB entsprechende Umsatzsteuerrechnung verpflichtet die AUTODNA zur Zahlung.
19. Kündigt die AUTODNA die Kooperationsvereinbarung aus Gründen, die der Geschäftspartner zu vertreten hat, verwirkt der Geschäftspartner seinen Anspruch auf Zahlung der bis dahin angefallenen Vergütung aus der Kooperationsvereinbarung.
20. Im Falle der Kündigung der Kooperationsvereinbarung durch den Geschäftspartner ist der Geschäftspartner berechtigt, die Zahlung einer Vergütung zu verlangen, wenn der Betrag dieser Vergütung aus der Kooperationsvereinbarung den Nettobetrag von 300 zł erreicht oder überschreitet.
[ Berechtigungen der AUTODNA ]
21. Die AUTODNA hat das Recht, den Geschäftspartnerstatus des betreffenden Geschäftspartners auszusetzen, dem Geschäftspartner den Geschäftspartnerstatus zu entziehen oder die Kooperationsvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:
a) die AUTODNA den begründeten Verdacht hat, dass der Geschäftspartner gegen das Gesetz, die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder die guten Sitten verstößt oder sich zum Nachteil von der AUTODNA verhält;
b) der Geschäftspartner ein betrügerisches Verhalten an den Tag legt oder gegen diesen Kooperationsvereinbarung oder die AGB verstößt;
c) der Geschäftspartner seine Verpflichtungen aus der Kooperationsvereinbarung oder den AGB nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt;
d) der Geschäftspartner die in der Kooperationsvereinbarung oder in den AGB festgelegten Bedingungen, insbesondere die in § 2 Abs. 1 und 2 der AGB genannten, nicht mehr erfüllt;
e) eine weitere Zusammenarbeit dazu führen könnte, dass die AUTODNA einer Rufschädigung oder dem Verdacht einer rechtswidrigen Tätigkeit ausgesetzt wird.
22. In den in den vorstehenden Absätzen a) bis e) genannten Fällen ist der Geschäftspartner verpflichtet, die Unregelmäßigkeiten oder die Folgen der Unregelmäßigkeiten, die zur Aussetzung des Geschäftspartnerstatus, Entziehung des Geschäftspartnerstatus oder Auflösung der Kooperationsvereinbarung mit sofortiger Wirkung führten, unverzüglich zu beseitigen.
23. Wenn die vorstehend genannten Unregelmäßigkeiten nicht behoben werden, hat die AUTODNA das Recht, die dem Geschäftspartner zustehende Vergütung einzubehalten oder nicht zu zahlen, was andere Rechte nach dem Gesetz und den AGB nicht ausschließt.
[ Dauer der Kooperationsvereinbarung ]
24. Die Kooperationsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
25. Jede Partei der Kooperationsvereinbarung kann diese mit einer Frist von einem Monat kündigen.
26. Die AUTODNA hat das Recht, die Kooperationsvereinbarung bei Beendigung des Kooperationsprogramms, bei Beendigung der Erbringung von Leistungen über die autoDNA-Website, insbesondere durch ihre Löschung, oder bei Übertragung des Eigentums an der Website auf ein anderes Rechtssubjekt sowie in anderen in den AGB und gesetzlich vorgesehenen Fällen mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
27. Die Beendigung der Kooperationsvereinbarung infolge von Kündigung, Auflösung oder einer anderen Maßnahme, die zu ihrer Beendigung führt, ist gleichbedeutend mit dem Verlust des Geschäftspartnerstatus und dem Verlust des Zugangs zum Geschäftspartnerkonto.
[ Vertraulichkeit ]
28. Die Vertragsparteien kommen überein, dass für die Zwecke der Zusammenarbeit im Rahmen des Programms der Begriff „vertrauliche Informationen“ alle von ihnen übermittelten Informationen jeglicher Art (mündlich, schriftlich oder in anderer Form) bezeichnet, die technische, betriebliche, administrative, wirtschaftliche, finanzielle, Marketing- oder Geschäftsplanungsdaten sowie geistiges Eigentum jeglicher Art enthalten oder daraus bestehen.
29. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Vertraulichen Informationen, die sie sich gegenseitig mitteilen und offenlegen, mit Ausnahme von den in den AGB, einschließlich der Kooperationsvereinbarung, ausdrücklich vorbestimmten Fällen, absolut geheim zu halten und vertraulich zu behandeln, sie ausschließlich für die Durchführung ihrer Teilnahme am Programm zu verwenden und zu verwerten und sie ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen.
30. Der Geschäftspartner ist nicht berechtigt, vertrauliche Informationen für seine eigenen geschäftlichen Aktivitäten zu verwenden, die nicht mit seiner Teilnahme am Programm oder den Aktivitäten der Rechtssubjekte in irgendeiner Weise in Verbindung stehen.
31. Die Parteien erklären, dass sie von der Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen entbunden werden, wenn sich die Verpflichtung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen aus einer gültigen gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergibt.
32. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, den Namen, Logo, Dienstleistungsmarken, Warenzeichen oder sonstiges rechtlich geschütztes Eigentum von der AUTODNA, einschließlich des Logos der autoDNA-Website, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der AUTODNA für andere Zwecke als die ordnungsgemäße Durchführung der Kooperationsvereinbarung zu verwenden, insbesondere nicht in seinen eigenen Marketingmaterialien. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung aus dem vorstehenden Satz stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar und berechtigt die AUTODNA, die Kooperationsvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
[ Haftung ]
33. Die AUTODNA haftet nicht, wenn das Cookie des Geschäftspartners nicht gespeichert werden kann, nachdem ein potentieller Kunde von der Website oder dem Blog des Geschäftspartners auf die autoDNA-Website weitergeleitet wurde.
34. Im Falle eines Verstoßes gegen die in den Absätzen 9 bis 11 oder 28 bis 32 dieses Abschnitts genannten Verpflichtungen ist der Geschäftspartner verpflichtet, an die AUTODNA eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000 PLN (in Worten: eintausend Zloty) für jeden einzelnen Verstoß zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Erhalts der Zahlungsaufforderung durch den Geschäftspartner, vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes.
35. In dem im vorstehenden Absatz dieses Abschnitts genannten Fall ist die AUTODNA berechtigt, den Betrag der Vertragsstrafe auf die dem Geschäftspartner nach der Kooperationsvereinbarung zustehende Vergütung anzurechnen oder die Kooperationsvereinbarung aus einem vom Geschäftspartner zu vertretenden Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Geschäftspartner ist in einem solchen Fall nicht berechtigt, die Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung zu verlangen oder von der AUTODNA Ersatz des durch die Kündigung dieses Vertrages entstandenen Schadens zu verlangen.
36. Die Parteien sind sich darüber einig, dass, wenn die AUTODNA durch die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Bestimmungen dieser Kooperationsvereinbarung durch den Geschäftspartner ein Schaden entsteht, dessen Höhe die Höhe der vorbehaltenen Vertragsstrafe übersteigt, die AUTODNA berechtigt ist, von dem Geschäftspartner einen die Höhe der vorbehaltenen Vertragsstrafe übertragenden Schadensersatz nach allgemeinen Grundsätzen zu verlangen.
37. Für den Fall, dass ein Dritter, eine Institution oder eine Behörde gegenüber der AUTODNA Ansprüche aus der Erfüllung, Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertrages durch den Geschäftspartner geltend macht, verpflichtet sich der Geschäftspartner auf der Grundlage von § 392 des Bürgerlichen Gesetzbuches, dass diese Person keine Befriedigung ihrer Ansprüche gegenüber der AUTODNA geltend machen wird. Für den Fall, dass die vorgenannten Ansprüche von der AUTODNA befriedigt werden, verpflichtet sich der Geschäftspartner, der AUTODNA den dadurch entstandenen Schaden, einschließlich der Kosten für die Rechtsberatung, zu ersetzen.
§ 4 Personenbezogene Daten
1. Der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten von Rechtssubjekten, die den Status eines Geschäftspartners beantragen, und von Geschäftspartnern, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieser AGB, einschließlich der Kooperationsvereinbarung, verarbeitet werden, ist die AUTODNA. Die Kontaktaufnahme mit dem Verantwortlichen ist über die am Anfang der AGB angegebenen Korrespondenzdaten des Verantwortlichen oder per E-Mail an: contact@autodna.com möglich. Die AUTODNA verarbeitet die personenbezogenen Daten von Rechtssubjekten, die den Status eines Geschäftspartners beantragen, und von Geschäftspartnern im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO).
2. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten von Personen, die Vertragspartei sind, zum Zwecke des Vertragsabschlusses und der Vertragserfüllung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO). Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten von Personen, die nicht Vertragspartei sind und deren Daten zum Zwecke des Vertragsabschlusses und der Vertragserfüllung verarbeitet werden, ist das berechtigte Interesse des Verantwortlichen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO) - Kontaktaufnahme zur Vertragserfüllung. Die Daten der vorgenannten Personen können für eine eventuelle Untersuchung oder Ablehnung von Ansprüchen aus dem Vertrag verarbeitet werden (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO). Die personenbezogenen Daten werden auch im Zusammenhang mit der Erfüllung der dem Verantwortlichen auferlegten gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere im Bereich des Steuerrechts und der Finanzberichterstattung, verarbeitet (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO).
3. Die personenbezogenen Daten von Mitarbeitern der anderen Partei konnten vom Verantwortlichen aus dem Vertrag entnommen oder von der Person, die Vertragspartei ist, zur Verfügung gestellt worden sein. Im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages kann der Verantwortliche insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeiten: Vorname, Nachname, geschäftliche E-Mail-Adresse, geschäftliche Telefonnummer, Arbeitsort, Position.
4. Personenbezogene Daten werden für die Dauer der Vereinbarung und nach deren Beendigung für den Zeitraum verarbeitet, der mit dem Erlöschen etwaiger gegenseitiger Ansprüche im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung verbunden ist, sowie für den Zeitraum, der sich aus den geltenden Gesetzen, u. a. den Steuervorschriften, der Finanzberichterstattung ergibt.
5. Empfänger der personenbezogenen Daten sind Rechtssubjekte, die mit dem Verantwortlichen im Rahmen der durchgeführten Verträge zusammenarbeiten, und zwar ausschließlich auf der Grundlage einschlägiger Vereinbarungen über die Betrauung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Sicherstellung der Anwendung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes durch die vorgenannten Rechtssubjekte sowie Rechtssubjekte, an die der Verwalter die Daten auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften weitergeben muss.
6. Jede betroffene Person hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre Daten sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
7. Die betroffene Person hat das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde, dem Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten, über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt.
8. Personenbezogene Daten werden nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt und sind nicht Gegenstand einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling.
9. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung der Kooperationsvereinbarung erforderlich. Die Nichtbereitstellung der Daten hat zur Folge, dass der Abschluss und die Durchführung der Vereinbarung nicht möglich sind. Gleichzeitig ist die Anmeldung zu dem Programm jedoch freiwillig.
10. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die in den Absätzen 1 bis 9 genannten Informationen an die Vertreter und Beschäftigten der Vertragspartei weiterzugeben, deren Daten an den Verantwortlichen übermittelt wurden.
11. Der Verantwortliche für die auf der autoDNA-Site verarbeiteten personenbezogenen Daten ist die AUTODNA. Die personenbezogenen Daten werden zu den Zwecken, in dem Umfang und auf der Grundlage der Gründe und Grundsätze verarbeitet, die in der auf der autoDNA-Website veröffentlichten Datenschutzerklärung angegeben sind. Die Datenschutzerklärung enthält insbesondere die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verantwortlichen, einschließlich der Gründe, der Zwecke und des Umfangs der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Rechte der betroffenen Personen, sowie Informationen über die Verwendung von Cookies und Analysetools durch den Verantwortlichen.
12. Zusätzlich zu den Verpflichtungen der AUTODNA in Bezug auf die Datenverarbeitung auf der autoDNA-Site ist auch der Geschäftspartner verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Verwendung von Cookies gegenüber potenziellen Kunden an seinen Werbeorten (auf seiner Website, seinem Blog, seinen Social-Media-Kanälen und Profilen) einzuhalten.
§ 5 Beendigung der Zusammenarbeit
1. Das Rechtssubjekt, das den Geschäftspartnerstatus beantragt, kann jederzeit vor Erteilung des Geschäftspartnerstatus aus dem Kooperationsprogramm ausscheiden. Zu diesem Zweck sollte das Rechtssubjekt, das den Geschäftspartnerstatus beantragt, die AUTODNA per E-Mail an folgende Adresse über den Austritt informieren: afilio@autodna.de.
2. Im Falle der Erlangung des Geschäftspartnerstatus kann die Kooperationsvereinbarung unter den darin festgelegten Bedingungen, insbesondere durch Kündigung, beendet werden.
3. Für den Fall, dass die AUTODNA die Bereitstellung von Diensten über die autoDNA-Website beendet, insbesondere durch Löschung oder durch Übertragung des Eigentums an der Website auf ein anderes Rechtssubjekt, endet das Kooperationsprogramm zu dem Zeitpunkt, an dem eines dieser Ereignisse eintritt, sofern die AUTODNA nichts anderes beschließt.
§ 6 Haftung
1. Eine Verzögerung oder Nichterfüllung des Programms durch die AUTODNA begründet keinen Anspruch des Rechtssubjekts, das sich als Geschäftspartner bewirbt oder Geschäftspartner ist, auf Ersatz des entstandenen Schadens oder andere gleichwertige Leistungen, wenn die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Bestimmungen des Programms durch Faktoren verursacht wurde, für die die AUTODNA nicht verantwortlich ist und zu denen sie nicht beigetragen hat.
2. Die AUTODNA haftet gegenüber dem den Status des Geschäftspartners beantragenden Rechtssubjekt oder dem Geschäftspartner nicht für Schäden und Nichterfüllung von Verpflichtungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt (z.B. unangekündigte Stromausfälle, Hackerangriffe, Naturkatastrophen, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien, Unruhen, Kriege, Aufstände, Maßnahmen der Exekutive und Legislative, Verkehrsstaus, Streiks, Grenz- und Hafensperrungen) oder sonstige von der AUTODNA nicht zu vertretende Ursachen entstehen.
3. Vorbehaltlich weiterer Beschränkungen, die in den AGB, der Kooperationsvereinbarung enthalten sind oder sich aus dem Gesetz ergeben, haftet die AUTODNA gegenüber dem Rechtssubjekt, das sich um die Aufnahme als Geschäftspartner bewirbt oder Geschäftspartner ist, gesamtschuldnerisch aus allen Titeln, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, bis zum Wert der dem jeweiligen Rechtssubjekt im letzten Jahr gewährten Provision, in jedem Fall bis zu einem Betrag von 2.000,00 PLN (zweitausend PLN). Die Begrenzung des im vorstehenden Satz genannten Betrags gilt auch dann, wenn keine Provision gewährt wird, oder für Ansprüche, die nicht unmittelbar mit der Provision zusammenhängen. Die AUTODNA haftet nur für typische und tatsächliche Schäden, die zum Zeitpunkt der Teilnahme am Programm vorhersehbar waren, mit Ausnahme von entgangenem Gewinn. Die betragsmäßige Beschränkung der Haftung erstreckt sich nicht auf vorsätzliche oder persönliche Schäden.
§ 7 Beschwerdeverfahren
1. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Programm sind unter Verwendung der am Anfang der AGB angegebenen Postanschrift des Verantwortlichen, per E-Mail an afilio@autodna.de oder über das Kontaktformular einzureichen.
2. Die Beschreibung der Beschwerde sollte so viele Informationen und Umstände wie möglich über den Gegenstand der Beschwerde enthalten, insbesondere die Art und das Datum der Unregelmäßigkeit, die Erwartungen und die Kontaktangaben.
3. Eine Beschwerde, die nach Ablauf von 7 Tagen ab dem Datum des Ereignisses oder des Beschwerdegrundes eingereicht wird, bleibt unberücksichtigt. Wird eine Beschwerde nicht innerhalb dieser Frist eingereicht, führt dies zum Erlöschen aller Ansprüche gegen die AUTODNA im Zusammenhang mit dem Ereignis oder dem Beschwerdegrund.
4. Die AUTODNA wird innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde antworten.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Die AUTODNA behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser AGB zu ändern. Alle Änderungen dieser Bedingungen treten in Kraft, sobald sie auf der AutoDNA-Website veröffentlicht werden.
2. Die AUTODNA wird den Geschäftspartner über jede Änderung der Bestimmungen dieser AGB informieren. Im Falle von Änderungen dieser AGB hat der Geschäftspartner das Recht, die Kooperationsvereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten der Änderungen der AGB mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen.
3. Die AUTODNA behält sich das Recht vor, das Kooperationsprogramm jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden oder auszusetzen.
4. Im Falle eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Kooperationsvereinbarung ist das für den Sitz der AUTODNA zuständige Gericht zuständig.
5. Für Angelegenheiten, die in diesen AGB nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, entsprechend.
Wenn Sie weitere Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.